Was tun bei akuter Gewalt?
- Schütze dich und die Kinder.
- Bei akuter Bedrohung wähle die Polizei: 110.
- Die Polizei kann dich in ein Frauen- und Kinderschutzhaus vermitteln.
- Die Polizei kann den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der Wohnung ausweisen.
Was tun bei Verletzungen?
- Falls du oder die Kinder körperlich verletzt wurden, lass dich ärztlich untersuchen und ein Attest ausstellen.
- Notfalls dokumentiere die Verletzungen selbst mit Fotos und Datum.
- Zeige sie einer vertrauten Person.
Was tun, wenn Gewalt droht?
Ruf unsere Beratungsstelle an. Wir beantworten alle deine Fragen — vertraulich und ohne Bedingungen.
Telefon: 07721 54400 · rund um die Uhr erreichbar.
Wenn du nicht telefonieren kannst, schreibe uns an kontakt@fhf-sbk.de. Nutze dabei einen privaten Browser-Modus oder lösche den Verlauf danach.
Wenn es ins Frauenhaus geht
Bring, falls möglich, folgendes mit:
- Ausweis und Reisepass — auch von den Kindern
- Krankenversicherungskarte — auch von den Kindern
- Bargeld, Bank-Karten, Sparbücher
- Medikamente, evtl. Impfpässe
- Schulsachen, evtl. Zeugnisse
- Kleidung
- Lieblingskuscheltier und -spielzeug der Kinder
So läuft eine Beratung ab
- Erster Kontakt: Du rufst an oder schreibst. Anonym bleiben ist okay.
- Gespräch: Wir hören zu, nehmen dich ernst und besprechen, was du brauchst. Du entscheidest, was als Nächstes passiert.
- Weitere Schritte: Auf Wunsch vermitteln wir an Schutzunterkünfte, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Jugendämter — und begleiten dich bei Behördengängen.
Kostenfrei und vertraulich
Die Beratung ist kostenfrei. Sie ist aus Landesmitteln Baden-Württembergs finanziert. Wir schweigen — auch gegenüber Polizei und Ämtern, wenn du das willst.
Weitere Hilfe rund um die Uhr
Das Bundesweite Hilfetelefon ist kostenfrei, mehrsprachig und rund um die Uhr erreichbar: 116 016.
